staatliche Förderungen

Ein Unternehmen zu führen ist nicht immer leicht, es erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus vielen Fachbereichen. Ob Organisation, Produktentwicklung, Kundenakquise, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder auch Strategieentwicklung – als Unternehmerin und Unternehmer muss man mit vielen Themen vertraut sein. In einem Umfeld, in dem Innovationszyklen immer schneller vonstattengehen, verliert man schnell denn Überblick über Marktentwicklungen und andere gesellschaftliche Entwicklungen.

Wer nur auf „learning by doing“ setzt, muss mit der Zahlung eines hohes Lehrgeldes rechnen.


Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweit häufigste Ursache für das Aus von Unternehmen.


Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und das Business an das veränderte Umfeld anzupassen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen junger und etablierter Unternehmen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Bereitstellung der Fördermittel steigert in vielen Unternehmen die Bereitschaft, Beratungen in Anspruch zu nehmen.


Als akkreditiertes Beratungsunternehmen können wir Ihnen die unsere Beratungsleistungen unter Berücksichtigung eines staatlichen Zuschusses anbieten.


Voraussetzungen für eine Förderung

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird über das BAFA bereitgestellt. Folgende Unternehmen sind als antragsberechtigt einzustufen:


  • Jungunternehmen: Nicht länger als zwei Jahre am Markt
  • Bestandsunternehmen: Ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: In schwieriger wirtschaftlicher Situation


Der Unternehmenssitz muss sich in der BRD befinden. Außerdem muss das Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.


Unabhängig vom Beratungsbedarf sind bestimmte Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen. Dies betrifft:


  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen.
  • Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
    Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses wird von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort bestimmt.

Der Fördersatz beträgt:



  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% in der Region Lüneburg
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“


Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz max. Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR neue Bundesländer 80 % 3.200 EUR
Region Lüneburg 60 % 2.400 EUR
Sonstige 50 % 2.000 EUR
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR neue Bundesländer 80 % 2.400 EUR
Region Lüneburg 60 % 1.800 EUR
Sonstige 50 % 1.500 EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR alle Standorte 90 % 2.700 EUR

Antragsprozess

Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zunächst ein Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA führen.


Die Teilnahme am Gespräch ist kostenfrei. Anschließend wird der Förderantrag über die BAFA Website gestellt. Achten Sie bitte auf den konformen Ablauf der Antragstellung. Die Unterzeichnung des Beratungsvertrags bzw. der Beginn der Beratung darf erst nach Erhalt der BAFA Bescheinigung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit erfolgen.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.


Bestandsunternehmen steht es frei, an solch einem Gespräch teilzunehmen.

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