Ein Unternehmen zu führen ist nicht immer leicht, es erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus vielen Fachbereichen. Ob Organisation, Produktentwicklung, Kundenakquise, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder auch Strategieentwicklung – als Unternehmerin und Unternehmer muss man mit vielen Themen vertraut sein. In einem Umfeld, in dem Innovationszyklen immer schneller vonstattengehen, verliert man schnell denn Überblick über Marktentwicklungen und andere gesellschaftliche Entwicklungen.
Wer nur auf „learning by doing“ setzt, muss mit der Zahlung eines hohes Lehrgeldes rechnen.
Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweit häufigste Ursache für das Aus von Unternehmen.
Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und das Business an das veränderte Umfeld anzupassen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen junger und etablierter Unternehmen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Bereitstellung der Fördermittel steigert in vielen Unternehmen die Bereitschaft, Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Als akkreditiertes Beratungsunternehmen können wir Ihnen die unsere Beratungsleistungen unter Berücksichtigung eines staatlichen Zuschusses anbieten.
Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird über das BAFA bereitgestellt. Folgende Unternehmen sind als antragsberechtigt einzustufen:
Der Unternehmenssitz muss sich in der BRD befinden. Außerdem muss das Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Unabhängig vom Beratungsbedarf sind bestimmte Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen. Dies betrifft:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses wird von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort bestimmt.
Der Fördersatz beträgt:
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | max. Zuschuss |
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Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 EUR | neue Bundesländer | 80 % | 3.200 EUR |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 EUR | ||
Sonstige | 50 % | 2.000 EUR | ||
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung | 3.000 EUR | neue Bundesländer | 80 % | 2.400 EUR |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 EUR | ||
Sonstige | 50 % | 1.500 EUR | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 EUR | alle Standorte | 90 % | 2.700 EUR |
Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zunächst ein Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA führen.
Die Teilnahme am Gespräch ist kostenfrei. Anschließend wird der Förderantrag über die BAFA Website gestellt. Achten Sie bitte auf den konformen Ablauf der Antragstellung. Die Unterzeichnung des Beratungsvertrags bzw. der Beginn der Beratung darf erst nach Erhalt der BAFA Bescheinigung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bestandsunternehmen steht es frei, an solch einem Gespräch teilzunehmen.